Tesla verklagt Schweden

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Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 2 min

Tesla, der bekannte Elektroautohersteller aus Texas, hat sich in Schweden in einen Rechtsstreit verwickelt. Der Konflikt dreht sich um die Auslieferung von Nummernschildern, die durch einen Streik der Postangestellten unterbrochen wurde. Die Auseinandersetzung verschärfte sich derart, dass Tesla nun den schwedischen Staat über die dortige Verkehrsbehörde verklagt hat.

In Schweden sind Teslas Mitarbeiter gewerkschaftlich nicht organisiert, während die schwedischen Arbeiter auf einen Tarifvertrag bestehen, wie es eigentlich üblich ist. Kürzlich hatten bereits die 17 Tesla-Werkstätten im Land gemeinschaftlich einen Streik begangen und die Arbeit niedergelegt – ein eher ungewöhnlicher Vorgang für Tesla. Im Kern geht es darum, dass die Beschäftigten einen Tarifvertrag fordern, was der Autohersteller aber kategorisch ablehnt.

Unterstützt werden diese offenbar durch die Transportgewerkschaft, die an den Seehäfen die Verladung von Tesla-Fahrzeugen verhindert. Auch die Postgewerkschaft möchte sich laut Handelsblatt-Bericht mit den Tesla-Mitarbeitern solidarisieren und künftig keine Paketpost mehr an den Hersteller ausliefern, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber gerade der Streik der Postgewerkschaft macht Tesla zu schaffen.

Die Klage von Tesla richtet sich gegen die Behinderung des Zugangs zu den Nummernschildern, die sie als „ungesetzlichen Angriff“ betrachten. Die schwedische Verkehrsbehörde sieht sich jedoch nicht als Verantwortliche für das Problem, da die Post für die Lieferverzögerung verantwortlich ist. Tesla besteht darauf, die Angelegenheit gerichtlich zu klären.

Die eingereichte Klage von Tesla fordert eine Strafe von 1 Million schwedischen Kronen (ca. 87.580 Euro) gegen die Verkehrsbehörde und verlangt, dass Tesla innerhalb von drei Tagen nach Gerichtsentscheidung Zugang zu den Nummernschildern erhält.

Der Konflikt wurde durch einen Streik der Gewerkschaft IF Metall ausgelöst, bei dem sich 130 Mitglieder in verschiedenen Werkstätten beteiligten. Sie forderten von Tesla einen Tarifvertrag. Der Streik führte dazu, dass die Wartung von Tesla-Autos eingestellt wurde und sich andere Gewerkschaften, einschließlich der Postangestellten, solidarisierten. Das Ausmaß der Gegenwehr und der Solidarität fällt für den Autobauer überraschend intensiv aus, wie man an den Folgen sieht.

Elon Musk, der CEO von Tesla, bezeichnete die Situation auf der Social-Media-Plattform X als „verrückt“. Ob Tesla standhaft bleibt? Falls nicht, besteht für das Unternehmen schließlich die Gefahr von Tarifstreitigkeiten auch in anderen Ländern. Auch die IG Metall in Deutschland wird sich das sehr genau ansehen.

Quelle: Manager-Magazin – Elon Musk: Tesla verklagt Schweden wegen fehlender Nummerschilder

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.
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Pilot:

Meinst du, das kratzt Elon wirklich… es gibt genügend Fans, die im Leben nie etwas anderes wollen.

Pilot:

Klar… deshalb sind wir so genau, qualitativ so gut, so pünktlich, so teuer, so fleißig. Viele Deutsche möchten Schweizer sein, aber nicht leisten, was in der Schweiz der Standard ist. Das geht nicht.

Nik8888:

Und wie macht ihr das in der Schweiz, dass die Belange von Arbeitnehmern berücksichtigt werden Und Mitbestimmung herrscht?

oder ist da eher noch wie im Mittelalter nach dem Motto „teile und herrsche“ ?

Nik8888:

mein nächstes Auto wird kein Tesla mehr
tschüss Elon

Roland:

Als Schweizer muss ich vehement wiedersprechen. Dieses ganze Gewerkschaftsgedöns wie es Deutschland und viele weitere Länder kennen, bringt dem Arbeiter und den Unternehmen praktisch immer nur Nachteile.

Durch erzwungene Tarifverträge können Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Es bleibt ihnen oft nichts anderes übrig als Angestellte zu entlassen oder Austritte nicht mehr zu ersetzen.

Es kann sogar dazu führen, dass Betriebe schliessen müssen. Neue Firmen werden abgeschreckt und investieren woanders. In jedem Fall ist letztlich der Angestellte der Dumme.

Matthias Geiger:

TESLA sollte konstruktiv mit der Situation umgehen. Tarifverträge sind wichtig und richtig, auch um Innovationen von der Belegschaft zu berücksichtigen.

Wolfbrecht Gösebert:

„… Da muss man nicht Professor für schwedisches Recht sein, um gleich zu erahnen, dass eine Klage gegen die Verkehrsbehörde aus vielen Gründen sinnlos ist.“

Was juristisch ahnungslose Laien sich doch so alles zusammenphantasieren :)
Dazu aus der Quelle: c&p–> aftonbladet.se/nyheter/a/Mo0V85/tesla-far-ut-sina-registreringsskyltar

„die schwedische Zeitung Aftonbladet berichtet jetzt, dass ein Gericht entschieden habe, dass das Ministerium eine Weg finden müsse, ausgestellte Kennzeichen innerhalb einer Woche Tesla zukommen zu lassen. Sollte die Übergabe jetzt nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt sein, sei eine Strafzahlung von rund 87.000 Euro fällig.“

Läubli:

Genau… wie gesagt, ich bin da nicht nah genug dran um dazu mehr, oder etwas mit Sicherheit sagen zu können, was diesen Fall primär angeht. Grundsätzlich ist einiges für Tesla möglich.

Marc:

Naja, jedenfalls haben wir beide unrecht. Denn es gibt offenbar doch einen Rechtsanspruch auf zeitnahe Zuteilung. Also werden sie jetzt die Kennzeichen innerhalb von einer Woche erhalten.

Läubli:

Ich habe es jetzt mal so gemacht, wie du das immer machst. Du siehst das falsch… in umgekehrter Reihenfolge gilt genau dasselbe, ob Tesla eine Gewerkschaft hat oder nicht, ist also in diesem Fall egal. Wenn wir schon beim googeln sind und du weiter googelst, findest du ja sicher auch diesen Punkt:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Eine Klage um Schadenersatzforderungen ist hier also absolut möglich und rechtens.

Am besten studierst du aber das BGB, das ZGB und die Gewerkschaftsrechte… dann erkennst du sicher, dass es immer irgendwo ein mögliches Schlupfloch gibt – man muss es sich nur mit den rechten Argumenten erarbeiten! RECHT ist selten GERECHT!

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