Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat am Donnerstag auf der Ladeinfrastruktur-Konferenz des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ vorgestellt. Das Bundeskabinett hatte den Masterplan am Vortag beschlossen. Er bildet den zentralen strategischen Rahmen der Bundesregierung für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.
„Unsere Strategie für den Ladeinfrastrukturausbau der kommenden Jahre steht. Mit dem neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 unterstreicht die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, die Elektromobilität erfolgreich und das Laden so selbstverständlich wie das Tanken zu machen. Unser Ziel ist klar: Wer laden will, muss laden können – bequem, einfach und überall in Deutschland“, so Schnieder. Die Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 sollen das Ladeangebot für die Kundinnen und Kunden deutlich verbessern. „Gleichzeitig sollen sie es der Ladebranche einfacher machen, attraktive Produkte anzubieten. Jetzt geht es darum, die Maßnahmen konsequent und zügig umzusetzen. Die heutige Ladeinfrastruktur-Konferenz ist dafür ein großartiger Auftakt.“
Der Masterplan umfasst 41 konkrete Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitions-, Genehmigungs- und Nutzungsbedingungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern. Dazu gehören unter anderem eine Stärkung des Wettbewerbs beim Ladeangebot, mehr Transparenz bei Ladepreisen sowie eine bessere Integration der Ladeinfrastruktur in das Stromnetz und. Zudem setzt der Masterplan wichtige Impulse für Innovationen wie das bidirektionale Laden. Ein zentraler Bestandteil sind auch neue Förderprogramme des BMV für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, auf Betriebshöfen und in gewerblichen Depots.
Die rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren auf der BMV-Ladeinfrastruktur-Konferenz in Berlin die Umsetzung des Masterplans und aktuelle Trends der Elektromobilität. Die Konferenz fand bereits zum vierten Mal statt. Zu den Höhepunkten zählten neben der Vorstellung des Masterplans die Keynote von Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender der Mercedes-Benz Group AG, sowie eine hochrangig besetzte Gesprächsrunde mit Bundesminister Schnieder, Hildegard Müller (VDA), Kerstin Andreae (BDEW) und Jeroen van Tilburg (Ionity). In weiteren Panels standen unter anderem der kommunale Ladeinfrastrukturausbau sowie das Laden von Elektro-Lkw bis 2030 im Fokus.
Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH: „Inzwischen verfügen wir in Deutschland über ein gut ausgebautes öffentliches Ladenetz mit mehr als 180.000 Ladepunkten. Und mit jeder neuen Ladesäule, die entsteht, wird unsere Vision von ‚Einfach Laden‘ mehr zum Alltag. Der Wandel hin zur klimafreundlichen Mobilität findet jetzt statt, aber wir müssen ihn auch aktiv gestalten, damit er schneller läuft und auch in der Breite ankommt. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 gibt den neuen Rahmen vor.“
Der BDEW wertet es als positives Signal, dass die Bundesregierung in ihrem aktuellen Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 den erfolgreichen Ausbau des Ladeangebots würdigt. Der Masterplan greife eine ganze Reihe zentraler Aspekte auf, um den Aufbau von Ladesäulen zielgerichtet und praxisnah zu unterstützen. Dazu gehören die effiziente Flankierung des Aufbaus von Ladesäulen auf Supermarktparkplätzen und in Wohnquartieren (GEIG) sowie die Vereinfachung der Bereitstellung von Flächen der öffentlichen Hand, die Ansätze zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie eine verbesserte Integration in das Stromnetz, wobei auch die deutlich größeren Dimensionen von E-Lkw-Ladern berücksichtigt werden müssen. Damit könne die Bundesregierung die weitere Skalierung des Ladesäulenausbau unterstützen, so der BDEW. Erfolgsentscheidend werde aber – wie die Bundesregierung richtigerweise festhält – eine bessere Auslastung des Ladeangebots und damit ein schnellerer Hochlauf der E-Fahrzeuge sein.
BDEW beharrt auf CO2-Vorgaben der EU
„Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Bundesregierung den Ausbau des Ladeangebots weiter systematisch unterstützen möchte. Im Sinne einer erfolgreichen Elektromobilitätspolitik ist es jedoch unverständlich, dass die Politik mit diesem dritten Masterplan seit 2019 keine systematische Bestandsaufnahme zur Unterstützung des Fahrzeughochlaufs vornimmt. Wir brauchen jetzt eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie, die neben der Ladeinfrastruktur auch den Hochlauf der E-Fahrzeuge adressiert“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einer Mitteilung des Verbands.
„Die Energie- und Ladebranche hat im Vertrauen auf einen schnellen Hochlauf von E-Fahrzeugen Milliardeninvestitionen getätigt und stellt in Deutschland inzwischen mit über 184.000 öffentlichen Ladepunkten und einer Ladeleistung von mehr als 8,5 Gigawatt ein breites Angebot bereit. Bei den Pkw werden die EU-Vorgaben zur installierten Ladeleistung bereits um das 2,5-fache übertroffen. Obwohl die Belegung der Ladesäulen mit durchschnittlich 15 Prozent nach wie vor sehr niedrig ist, will die Branche weiter investieren. Dafür erwarten wir verlässliche Rahmenbedingungen und klare Signale seitens der Politik“, betont Andreae weiter.
Der BDEW fordert deshalb, die bestehenden CO2-Flottengrenzwerte als wirksamsten Treiber in der EU beizubehalten und durch eine systematischere Flankierung bei den Fahrzeugen auf der nationalen Ebene zu ergänzen. Dies sei vor allem mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa von großer Relevanz. „Investitionen müssen sich lohnen. Die in der Elektromobilität erfolgreicheren Länder zeigen zudem, dass vor allem steuerliche Maßnahmen der Elektromobilität den entscheidenden Schwung geben“, so Andreae. Dabei seien der Innovationsbooster, die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung und das geplante Social Leasing „gute erste Schritte in die richtige Richtung.“
Wichtig sei, „dass auch für private Pkw-Käufe ein vergleichbar attraktiver steuerlicher Rahmen besteht wie bei den Dienstwagen, beispielsweise mit einer expliziten Berücksichtigung von Elektroautos in der Pendlerpauschale. Deshalb brauchen wir eine systematische und effizienzorientierte Analyse der steuerlichen Rahmenbedingungen für E-Autos“, betont Kerstin Andreae.
Der Ladesäulenausbau schreite insbesondere dort erfolgreich voran, wo der Markt frei agieren könne. Der Wettbewerb führe zu einem deutlich schnelleren Ausbau des Ladeangebots als vom Staat anvisiert. Staatliche Förderprogramme hingegen helfen nicht dabei, den Ausbau zu beschleunigen und zu verbilligen, sondern führen zu Marktverzerrungen, so der BDEW. „Der Markt zeigt bereits heute, dass er leistungsfähig ist und liefert – mit einer wachsenden Vielfalt an Angeboten, innovativen Lösungen und einem dynamischen Ausbau, der durch geeignete Rahmenbedingungen weiter gestärkt werden kann“, so Andreae.
„Entscheidend wird sein, dass diese Maßnahmen nun rasch und konsequent umgesetzt werden“
„Für die Verbraucher und für die Elektromobilität ist es eine gute Nachricht, dass das Bundeskabinett den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 verabschiedet hat. Der Masterplan sieht eine ganze Reihe richtiger Maßnahmen vor, die dazu beitragen können, die Attraktivität der E-Mobilität für die Verbraucher weiter zu erhöhen und so den Markthochlauf von E-Fahrzeugen zu stärken. Entscheidend wird sein, dass diese Maßnahmen nun rasch und konsequent umgesetzt werden“, kommentiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Zu den positiven Maßnahmen zählt der VDA „insbesondere mehr Transparenz bei den Ladepreisen, einfache und schnelle Genehmigungsverfahren, die das Ausbautempo der Lademöglichkeiten insgesamt erhöhen können, sowie zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern.“ Positiv sei auch das Bekenntnis zum weiteren Ausbau des Ladenetzes für E-Lkw entlang der Autobahn an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen.
Zu begrüßen sei zudem, „dass der Masterplan verbesserte Rahmenbedingungen für die Technologie des bidirektionalen Ladens vorsieht, die der Bundestag darüber hinaus vor wenigen Tagen mit der Novellierung des Energiewirtschafts- und des Stromsteuergesetzes weiter gestärkt und attraktiver für die Verbraucher gemacht hat.“
„Kritisch ist allerdings, dass im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 das wachsende Segment der leichten E-Nutzfahrzeuge nur unzureichend berücksichtigt wird“, merkt Müller an. „Dezidierte weitere Maßnahmen zum flankierenden Aufbau spezifischer Ladeinfrastruktur, insbesondere im urbanen Umfeld, bleiben daher dringend erforderlich, um einen echten Markthochlauf leichter E-Nutzfahrzeuge zu ermöglichen.“
Quelle: BMV – Pressemitteilung vom 20.11.2025 / BDEW – Pressemitteilung vom 19.11.2025 / VDA – Pressemitteilung vom 19.11.2025







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