ADAC: E-Auto laden in Mehrfamilienhäusern weiterhin schwierig

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Daniel Krenzer
Daniel Krenzer
  —  Lesedauer 2 min

Seit der Änderung des Wohnungseigentumgesetzes (WEG) im Dezember 2020 können Mieter und Eigentümer leichter einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit durchsetzen, doch die Herausforderungen sind noch immer groß. Der Ausbau von Photovoltaik, Erweiterungsmöglichkeiten für Ladestationen und der Mangel an Handwerkern sind nur einige der Hürden – oft ist das Laden im Mehrfamilienhaus an der eigenen Wallbox noch mehr Wunsch als Wirklichkeit. Das unterstreicht auch eine Umfrage des ADAC in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung UScale, wie der Automobilclub in einer Pressemitteilung berichtet.

Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) berichtet demnach von Problemen bei der Planung und Organisation von Ladelösungen innerhalb der Hausgemeinschaft; die Abstimmung innerhalb der Eigentümergesellschaft (WEG) empfand rund ein Drittel (31 Prozent) als besonders schwierig. Fast die Hälfte (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen WEG-Beschluss verzichten zu können.

Die Suche nach einer geeigneten technischen Ladelösung wiederum stellt für 56 Prozent eine Herausforderung dar. Fast jeder zweite Befragte nennt die hohen Kosten als problematisch und nahezu ein Viertel (24 Prozent) hat Mühe, überhaupt einen Elektriker zu finden.

ADAC fordert Abbau von Hindernissen

Entscheidend für die Wahl einer Ladelösung ist für 65 Prozent der Preis. Als Hürde werden von den meisten Befragten (59 Prozent) Finanzierungsprobleme genannt, einschließlich Fragen zu Fördermitteln. 22 Prozent der Befragten wünschen sich eine Komplettlösung aus einer Hand: von der Information und Planung über die Montage bis zum Betrieb und der Abrechnung.

Der ADAC fordert, dass die Bundesregierung – wie zugesagt – die rechtlichen und baulichen Hindernisse beseitigt, die den Ausbau von Ladeinfrastruktur behindern. Dazu müssen die im Masterplan Ladeinfrastruktur vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen sowie die Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt werden.

Wer sich eine Ladevorrichtung in der Tiefgarage installieren lassen möchte, sollte sich beim Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümer eine Genehmigung für den Einbau am Stellplatz oder auf dem Gelände der Wohnanlage einholen. Wichtig ist es zudem, vorab die Expertise eines Fachmanns hinzuzuziehen.

Zur Methodik der Umfrage: In der aktuellen Erhebung wurden Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern befragt. Im Detail waren dies Besteller, Käufer und Besitzer von Elektroautos in Deutschland, die eine Ladelösung für zuhause suchen oder vor kurzem gekauft haben. Die Stichprobe bestand aus 716 Personen.

Quelle: ADAC – Pressemitteilung vom 8. Februar 2024

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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Wolfbrecht Gösebert:

Das ist in der Praxis „da draußen“ – von der Du offensichtlich nichts kennst – schlicht unrealistisch: Eine durch keinerlei Protokoll gesicherte 230-Volt-Steckdose – egal ob „Schuko“ oder „Blau“ – wird inzwischen in einer durch einen unbestimmten Personenkreis zugänglichen Anlage (wie es z.B. eine Tiefgarage mit vermieteten, offenen Plätzen ist) aus Sicherheitsgründen z.B. von Baugenossenschaften oder qualifizierten Hausverwaltungen einfach nicht gestattet … eine kleine 3,7-kW-Wallbox (auch bis 11 kW wie ich schon schrieb) hingegen schon! Aber klag‘ Du gern dagegen :P

Nick8888:

Ich habe drei Jahre gebraucht, dann war die Wallbox in der TG eingebaut
Man braucht einen langen Atem und Mut zum Risiko, dann geht das auch. Aber es ist mühsam.

Franz-J. Rüther:

Ergänzung § 554 BGB:
10 A und 230 V und 10 h/d und 350 d/a reichen für 40.000 km pro Jahr.
16 A und 230 V und 10 h/d und 350 d/a reichen für 64.000 km pro Jahr.
11 kW und 10 h/d und 350 d/a reichen für 190.000 km pro Jahr.

Franz-J. Rüther:

Mimimimimi, du willst offensichtlich das Thema mißverstehen.

Im „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz“ ist die privilegierte Baumaßnahme auf eigene Kosten beschrieben.
Und weiter „(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Der BT (Bundestag) hat also mit § 554 BGB für alle Vermieter entschieden und die Genehmigung bereits erteilt. Einwände lassen eine Installation durch eine Fachfirma mit 10 A Absicherung und Schuko-Steckdose, mit 16 A und blauer ECE-Steckdose oder einer Wallbox mit 3.68 kW oder 11 kW ins Leee laufen.

§ 20 WEG gilt entsprechend.

Wolfbrecht Gösebert:

Zitat Stefan: „Eine abschließbare [230-V-Schuko-Steckdose] pro Stellplatz reicht.“

Nein.
Nicht schon wieder! Damit lassen sich in größeren Abstellanlagen/Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern weder ein sinnvolles Lastmanagement, eine rechtskonforme, zuverlässige Abrechnung noch eine hinreichende Betriebs-Sicherheit bei längerfristigem, robustem(!) Gebrauch oder gar gegen Mißbrauch abbilden!

Eines der Risiken:
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Mit einer passenden, kleinen Wallbox und sinnvoller Auslegung der Anlage lassen sich diese Punkte aber alle abdecken:
Das Lastmanagement erreicht dann eine Ladeleistung von mindestens 3,6 kW aber auch bis zu 11 kW und kann so auch größere Bedarfe im Einzelfall viel flexibler abbilden!

Stefan:

Eine abschließbare 230V Schuko Steckdose pro Stellplatz reicht. Die kann 3,6 KWh über Nacht liefern, was bei 10h 36KWh macht. Da man selten das BEV mit leeren Akku abstellt, reicht das für 95 % der Einsatz Szenarien.

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