Neue E-Auto-Förderung für Firmen, Vereine und Kommunen

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Michael Neißendorfer
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  —  Lesedauer 2 min

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten finanziell unterstützen. Vor wenigen Tagen startete daher ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektroautos im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich hierzu wird die Ladeinfrastruktur gefördert, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße. Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren“, sagt Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden.

Am 21. April werde es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellender Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.

Quelle: BMDV – Pressemitteilung vom 10.03.2023

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.
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klang:

Gegen die FDP-Lobby ohne Chance!

Smartino:

Müssen sich die privaten Käufer nun erst zusammenschliessen und einen EV-Verein gründen, um in den Genuss der Förderung zu kommen?

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