Höhere Kaufprämie / Umweltbonus ist in Kraft getreten – mehr Förderung für E-Autos

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Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 3 min

Wir erinnern uns, vergangene Woche konnten wir berichten, dass die EU-Kommission Wort gehalten und den eingereichten Umweltbonus-Förderantrag schnell durch gewunken hat. Damit wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur höheren Kaufprämie / erhöhten Umweltbonus gegangen. Dieser ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nun in Kraft getreten. Alle Details sind in der entsprechenden Richtlinie zu finden, das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat derweil seine Website aktualisiert.

Umweltbonuserhöhung mit Geschichte

Wir erinnern uns, bis zur heutigen Meldung erhielten Käufer eines Elektroautos einen Zuschuss zum Kaufpreis, genannt Umweltbonus, in Höhe von 4.000 Euro. Seit heute gibt es deutlich mehr. Zwischenzeitlich fiel vonseiten der Bundesregierung die Aussage, dass die EU-Kommission die Freigabe der neu beschlossenen Kaufprämie verhindere. Vonseiten der EU-Kommission wurde allerdings bekannt, dass man noch nicht im Freigabeprozess des erhöhten Umweltbonus involviert sei. Dies hatte sich Ende Januar geändert und Mitte Februar zur Freigabe geführt.

Künftig gibt es dann mehr Geld, wenn ein E-Auto unter einem Listenpreis von 40.000 Euro erworben wird. 6.000 Euro statt 4.000 Euro soll man nun vom Kaufpreis erstattet bekommen. Bei Plug-In-Hybride in dieser Preisklasse gibt es künftig 4.500 Euro statt 3.000 Euro. Für Elektroautos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro soll der Zuschuss für reine E-Autos künftig bei 5.000 Euro liegen, für Plug-in-Hybride bei 4.000 Euro. Bisher werden Elektroautos nur bis zu einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro gefördert. Diese Deckelung soll künftig bei 65.000 Euro stattfinden.

Die jetzt veröffentlichte Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und tritt am 31. Dezember 2025 oder wenn das Budget aufgebraucht ist außer Kraft. Wie bisher teilen sich der Bund und die Autobauer die Förderung zu gleichen Teilen. Für die verlängerte Förderung stellt der Bund 2,09 Milliarden Euro bereit – der Umweltbonus wird bis Ende 2025 gezahlt oder wenn das Budget aufgebraucht ist.

Erhöhte Kaufprämie. Darauf muss man achten.

Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum Inkrafttreten dieser geänderten Förderrichtlinie zugelassen wurden und den Herstelleranteil in der in der Förderrichtlinienfassung vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben. Allerdings ist derzeit noch unklar wie es sich verhält, sollte der Hersteller nachträglich noch eine Erhöhung seines Anteils ermöglichen.

Förderung wird ausgeweitet / Antragsstellung erleichtert

Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten. Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.

Zudem gab es noch eine weitere Änderung. Bis zur heutigen Verabschiedung des erhöhten Umweltbonus konnte die Förderung nach Kauf beantragt werden, so ist dies jetzt nicht mehr möglich. „Für eine Verfahrenserleichterung ist eine Antragstellung nur für Elektrofahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Der Antragsteller kann somit alle erforderlichen Unterlagen bereits mit Antragstellung einreichen“, teilt das BAFA auf seiner Website mit.

Quelle. bafa.de

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.
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A.R.:

Entschuldigung, aber was schreibt ihr da für einen Nonsens zur Zweitzulassung? Laut
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dürfen die Fahrzeuge dürfen max. 12 Monate erstzugelassen sein (von mindestens steht da gar nix, ausser EZ nach 04.11.2019!)
max 15.000 km und noch nie gefördert in EU, egal ob Dienst, Firmen oder Privatauto! Bitte dringend korrigieren.

Markus K.:

Auch Skoda gibt ab heute die erhöhte Prämie an den Kunden weiter. Sogar der „ Hausrabatt“ unseres Händlers
ist seit Jahresanfang unverändert und wurde nicht gekürzt ! So wird das was ! Das warten hat sich gelohnt.
Wir bestellen uns jetzt unseren elektrischen Stadtflitzer

Heinz Montnacher:

Seat gibt offiziell schon die erhöhte Prämie, VW selbst noch nicht. Das soll mal einer verstehen !!??

Sycad:

Von der BAFA gibt es jetzt mehr, VW mauert und lässt sich Zeit. Da kommt noch nicht mehr. Audi hat erhöhte Herstellerprämie zugesagt, klar, wenn ich kein Auto anbiete das in den Förderrahmen fällt. Die deutsche Auto-Industrie stellt sich nach wie vor ein armseliges Armutszeugnis aus. Ausländische Herstellen warten nicht und zahlten schon vor der offizielle Erhöhung die erhöhte Prämie!

Tesla-Fan:

Tesla hat den Kaufpreis für sein Model 3 heute leider nur um 400 Euro gesenkt. Eigentlich müssten sie um 1000 Euro senken bzw. den Herstelleranteil von 2000 Euro auf 3000 Euro erhöhen.
Tesla gibt zwar an den Herstelleranteil von 2000 Euro auf 3000 Euro, gleichzeitig haben sie aber den Kaufpreis um 600 Euro erhöht.
Also nur ist das Auto beim Hersteller nur 400 Euro günstiger geworden.
Find ich so nicht Ok! Man wird halt wiedermal verarscht!

Bernd Düster:

6000€ gibt´s nur, wenn der Hersteller 3000€ trägt. Wurden vom Hersteller auf der Bestellung nur 2000€ berücksichtigt frage ich mich, ob sie ihren Eigenanteil freiwillig/auf einfache Nachfrage erhöhen? Warum sollten sie? Verbindliche Bestellung liegt ja vor, wo wäre der Anreiz?

KaiGo:

Das ist ein Fehler und hat mich auch verwirrt. Die 6.000€ Prämie sind für alle Autos mit EZ ab 4. November 2019 möglich. Bestellung ist vollkommen unwichtig. Wichtig ist, dass der Hersteller 3.000€ Eigenanteil geleistet hat! Sollte er das noch nicht getan haben, kann er das noch tun und man muss beim Bafa einen Nachweis einreichen. So wie ich das verstanden habe, wird das Bafa bei noch nicht ausgezahlten Anträgen nochmal die Chance geben diesen Nachweis zu bringen und die Betroffenen anschreiben. Mal schaun wie das so funktioniert.

KaiGo:

Ich habe gestern auf der Bafa Webseite nachgeguckt. Offenbar werden diejenigen, die bereits die Förderung beantragt haben und das Fahrzeug nach dem 4.11.2019 zugelassen haben vom Bafa nochmals angeschrieben, ob der Hersteller seinen Eigenanteil erhöht. Man muss einen entsprechenden Nachweis nachreichen, dass er dies tut (neue Rechnung reicht nicht) und dann bekommt man die neue Prämie. So habe ich das jedenfalls verstanden.

Trips:

Solange man in der Stadt Neuss wohnt nutzt einem die ganze Prämie nichts. In Neuss darf man nämlich nicht den Bordstein vor seinem Grundstück absenken um mit einem Elektroauto zur Ladestelle am Haus fahren zu können. Antrag wurde abgelehnt wegen eines angeblich gültigem Bebauungsplan aus den 60er Jahren des letzten Jahrtausend. Die Nachbarstrassen, wo der selbe Bebauungsplan gilt, haben zu 50% Absenkungen vor ihren Häusern.

Ich darf meinen Solarstrom nicht nutzen um ein E-Auto zu laden, schöne neue Welt!

Rolf:

Ist hier ein Fehler in der Darstellung? Dort steht „Bis zur heutigen Verabschiedung des erhöhten Umweltbonus konnte die Förderung nach Kauf beantragt werden, so ist dies jetzt nicht mehr möglich.“ Sollte das nicht heißen „vor Kauf“ ? Ein Fahrzeug kann in der Regel doch erst nach dem Kauf zugelassen werden. Aus den Ausführungen des BAFA würde ich auch schließen das der Kauf und die Zulassung bereits erfolgt sein müssen.

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