VCD kritisiert Diskriminierung von Elektro-Kleinfahrzeugen an Ladesäulen

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Michael Neißendorfer
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Die E-Mobilität in Deutschland krankt nicht nur an zu wenigen wirklich erschwinglichen Modellen, sondern auch an fehlenden Lademöglichkeiten vor allem in urbanen Räumen. Und viele der vorhandenen Ladesäulen dürfen manche Elektrofahrzeuge gar nicht nutzen – nämlich ausgerechnet jene kleinen und leichten E-Mobile, die besonders umweltschonend und prädestiniert für städtisches Vorankommen sind, aber nicht über ein E-Kennzeichen verfügen. Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, fordert daher eine klare und diskriminierungsfreie Kennzeichnung der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

Blockierte Ladesäulen und zugeparkte Stellflächen sind für E-Fahrzeug-Nutzer ein tägliches Ärgernis. Damit Falschparken geahndet werden kann, müssen die Stellflächen an den Säulen verkehrsrechtlich sauber gekennzeichnet sein – und hier liegt einiges im Argen. Denn die Beschilderung ist oft widersprüchlich und schließt sogar viele E-Fahrzeuge aus. Ganz gegen ihren Zweck“, wird Müller-Görnert in einer aktuellen Mitteilung des VCD zitiert.

Das Problem: Zusatzzeichen wie das im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffene Symbolbild „Auto mit Stecker“ gelten nur für Elektroautos mit E-Kennzeichen. Elektrische Fahrzeuge der Klasse L6e – bestimmte E-Roller und leichte E-Mobile – haben oft kein E-Kennzeichen und sind somit von der Nutzung dieser Ladepunkte ausgeschlossen. „Diese Praxis benachteiligt ausgerechnet eine wachsende Gruppe besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge. Und das steht im Widerspruch zum Klimaschutz und zur Verkehrswende“, so Müller-Görnert weiter.

Die Beschilderungs-Praxis an Ladestationen müsse sich ändern, damit alle Elektrofahrzeuge Zugang erhielten, so der VCD-Sprecher: „Statt des Zusatzzeichens ‚Auto mit Stecker‘ empfehlen wir das Zusatzzeichen 1050-32 für ‚Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs‘ – das erlaubt es allen Elektrofahrzeugen, unabhängig vom Kennzeichen, beim Laden zu parken; Fahrzeuge ohne E-Antrieb schließt es hingegen aus.“

Müller-Görnert ruft die zuständigen Behörden auf, ihre Beschilderung an öffentlichen Ladestationen zu überprüfen und so anzupassen, damit eine diskriminierungsfreie Nutzung für alle E-Fahrzeuge möglich wird. „Das würde die bestehende Ladeinfrastruktur besser nutzbar machen und so nicht nur die Elektromobilität fördern, sondern auch den Klimaschutz voranbringen.

Quelle: VCD – Pressemitteilung vom 27.12.2024

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Heiner:

Stimmt nicht – Halbwissen…
laut Verkehrsordnung und Ordnungsamt darf in Deutschland z.B. kein Tesla aus anderen Staaten hier an einer Ladesäule laden.

Heiner:

Ich bekenne mich als Ahnungslos…… aber eine hochwertige Schuko-Dose löst die Brandgefahr nicht….. Das Problem liegt laut meinem Elektriker an der Verkabelung vor der Dose, die bis Mitte der 80er Jahre noch verlegt wurden und der Dauerbelastung nicht standhalten.
Daher nutze ich in der Doppelgarage keine Wallbox und keine Solaranlage auf der Doppelhaushälfte. Dazu müsste ich fast alle Wände aufstemmen lassen und die komplette Verkabelung austauschen …. all das nur, damit ich zuhause etwas günstiger laden kann? Wirtschaftlich lohnt sich das für mich nicht. Das noch BEV
für Kurzstrecken, auf Langstrecken nutze ich den Verbrenner.
Also ist die Ladeinfrastruktur unterwegs doch noch sehr bescheiden.
Wäre es nicht so, würden sich hier nicht Leser über Kleinstfahrzeuge aufregen, die an der Ladesäule stehen um zu laden.
Gibt es bald Ladesäulen nur für BEVs die teurer als 80.000€ sind?
Oh, indirekt gibt es das schon jetzt… oder welches Auto nutzt die neuen wassergekühlten Ladestationen bis zu 300kW/h?

Heiner:

die Anzahl der hybriden und der BEVs die KEIN E-Kennzeichen haben ( z.B. BMW i8)
dürfen nicht an der Säule laden und können / müssen laut Ordnungsamt in Essen abgeschleppt werden. Bekanntlich gibt es auch reine Stromer, die warum auch immer, kein E-Kennzeichen (bei Tesla gesehen) haben und an der Ladesäule laut Ordnungsamt kein Recht zu laden. Eine Logik, die ich nicht verstehe…..

Wolfbrecht Gösebert:

„Oh, da fühlt sich jemand auf den Schlips getreten …“

Au fein, Du hast gemerkt, dass „dreist“ Deine eher unpassende Wortwahl war!
Die Bewertungen sprechen für sich.
Im Übrigen: Meine Zeit ist zu schade, Deinen ständigen Ausweichmanövern zu folgen … EOT.

Gastschreiber:

Oh, da fühlt sich jemand auf den Schlips getreten und neigt dann schon fast zu beleidigenden Unterstellungen.
Vielleicht kenne ich Deine Ladesäulen nicht, die hier, im öffentlichen Raum, haben diesen AC Typ 2 Stecker. Autos, wie bspw. der Opel e rocks einen 230V Stecker für den typischen 230V Anschluss. Auch wird auf der Produktseite genau das Szenario dargestellt, auch der Twizy hat serienmäßig nur einen 230V Stecker. Hier könnte man diese Stecker nicht in die Säule stecken.
Dass man Typ 2 auch einphasig betreiben kann, habe ich mit keiner Silbe bestritten.
Überheblichkeit, nein, ich sagte, es ärgert mich, wenn stundenlang blockiert wird, mich ärgert es auch, wenn Hybride dort stehen und stundenlang laden und ich keine Alternative habe. Aber hierfür gibt es zumindest Blockiergebühren, die genau diesen Effekt etwas lindern.
Es ist eine Technik, auch so beworben, die für den 230V Anschluss, ideal daheim, konzipiert ist. Der Workaround mit AC Säulen sorgt für Frust bei den Fahrzeugen, die diese benötigen von ihrem Konzept, da ist der Ladeziegel für die Notversorgung da.
Aber Du bist gut daran solche Dinge einer Medaillie als negativ darzustellen. Und Du fragst, wessen Geschäft ich betreibe,
Aber, dabei bleibe ich, am Ende Sturm im Wasserglas, da diese Fahrzeugkonzepte m.E. nur einen Spartenbedarf abdecken und kaum in signifikanter Stückzahl anzutreffen sind.

Du fragst nach Belegen:
https://de.motor1.com/news/152243/kleinstfahrzeuge-im-euroncap-crashtest-mini-mobile-mit-mini-sicherheit/
https://www.euroncap.com/en/car-safety/safety-campaigns/2014-quadricycles-tests/

Und wenn es um das Leben von Menschen geht, da sollte man keine Kompromisse eingehen und auch Tacheles reden.

Gastschreiber:

Der gesunde Menschenverstand wird gerne zitiert. Leider zeigt die Realität, dass es damit in vielen Lebensbereichen nicht weit hin ist.
Darum sind solche Regelungen sehr sinnvoll. Wenn sie nicht 100% treffen, ok, aber besser als das freie Spiel der Kräfte.
Der Mensch handelt selten vernünftig, wenn es um Bequemlichkeit, Kosten, Komfort, Einschränkungen etc. geht.

Peter:

Ich denke mal, angelehnt an die Blitzer, werden die Fahrzeuge übers Nummernschild überprüft und wenn du ein reines Elektrofahrzeug hast darfst du dort parken.
In Österreich gibt so den sogenannten Lufthunderter, Verbrenner müssen 100km/h fahren, wenn ausgeschildert, und BEV dürfen 130km/h fahren, bis 2022(?) sind deutsche Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auch geahndet wurden weil in Deutschland auch Hybride ein „E“ bekommen und man somit nicht unterscheiden kann ob das geblitzte Fahrzeug ein BEV ist, weil ja die Österreich die grünen Schilder hat, Problem war dann das ein Teslafahrer geahndet wurde und dieser, logischerweise, Einspruch einlegte, seitdem werden Auslänische Fahrzeuge die geahndet werden sollen einzeln geprüft und werden nicht geahndet.

Wolfbrecht Gösebert:

„Nun, man kann die Sicherheit sich auch [s]chönreden.“

SO wie Du sie schlechtredest? Nochmal: Wessen „Geschäft“ betreibst Du mit diesem Universal-Sicherheitsgerede ohne signifikanten Beleg? Oder sind es „nur“ Deine eigenen Ängste? Bist Du als Jugendlcher z.B. nicht selber Fahrrad/Zweirad gefahren …?

„Und ein Auto, das serienmäßig NICHT für eine AC-Säule vorgesehen ist, jetzt per Adapter umzustellen und dann damit zu argumentieren, finde ich schon dreist.“

Oh — und bitte nicht plappern — ich hatte ja NICHTS von einem *Adapter* sondern von einem KABEL geschrieben und wohl an jeder AC-Säule stehen praktisch 3 getrennte Phasen á 230 Volt zur Verfügung, deren »Strom« sich doch jeweils in NICHTS von der 230-Volt-Phase an einer Haushaltssteckdose unterscheidet! Sachgerecht und sicher dafür hergestellte Kabel kenne ich nun schon seit 2012, dem Beginn meiner E-Auto-Erfahrungen durch die monatlichen »E-Auto-Treffen« hier, an denen ich (immer mal wieder) teilnehme!

„Und ärgern würde ich mich, wenn so ein Floh 4h an einer Säule steht[,] um aufzuladen, wo er das [G]leiche an jeder Haushaltssteckdose kann.“

Oooha – höre ich da soziale Überheblichkeit, gar soziale Diskriminierung heraus? Wie soll bitte der Nutzer solcher Leichtfahrzeuge das Teil mit in seine Wohnung im den zweiten Stock nehmen? Wachsen solche Steckdosen auf Bäumen? In meinem großurbanen Umfeld hat jedenfalls nicht EINER von hundert Mietern eine eine solche »Haushaltssteckdose« zur Verfügung, an die er sein Fahrzeug einfach immer wieder verbringen UND laden könnte! Und dann willst DU diesen Nutzern eine Mobilität im öffentlichen, uns allen gehörenden Raum praktisch verwehren?

Helmut L.:

Solche Ungereimtheiten gibt es nicht nur in Deutschland. Kürzlich parkte ich mit meinem Elektroauto (mit ‚E‘) in der Stadt Ried im Innkreis in Oberösterreich. Dort dürfen lt. Ausschilderung im Zentrum Ekektroautos kostenlos parken, die ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund haben, so, wie in Österreich bei E-Autos üblich. Aber was gilt dann bei deutschen Autos mit ‚E‘-Kennzeichen? Gleich nebenan war eine Polizeistation. Der Beamte war wegen meiner Frage ratlos, und er müsse das später mit seinem Vorgesetzten besprechen, sagte er. Bei einer Kontrolle hätte ich sicher einen Strafzettel bekommen, meinte er.

Wolfbrecht Gösebert:

Es ist „komplizierter“ :) da zumindest hier bestimmte Parkrechte unmittelbar mit dem E-Kennzeichen verbunden sind!
Hier im großurbanen Umkreis z.B. bei den P&R-Parkflächen und u.a. auch in Anwohner-Parkzonen!

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