KBA und Gerichte nehmen Tesla wegen Phantombremsungen ins Visier

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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
  —  Lesedauer 3 min

Teslas Autopilot gilt – gelinde ausgedrückt – nicht gerade als das sicherste Fahrerassistenzsystem auf dem Markt. In den USA gibt es Ermittlungen zu mittlerweile mehr als 50 Todesfällen im Straßenverkehr, die mit dem Autopilot von Tesla in Zusammenhang stehen sollen. Nun beschäftigen sich auch in Deutschland mehrere Behörden mit dem autonomen Fahrsystem: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie das Landgericht Traunstein, wie das Handelsblatt berichtet.

Das KBA bestätigte demnach dem Handelsblatt, dass es Untersuchungen zu den mutmaßlichen Phantombremsungen eingeleitet hat. Mehrere Tesla-Fahrer berichten, dass es immer wieder zu grundlosen und plötzlichen Bremsmanövern bei eingeschaltetem Autopiloten komme. „Das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht den Sachverhalt derzeit“, teilte ein Sprecher dem Handelsblatt mit. Den Informationen zufolge laufen umfassende Tests mit den Notbrems- und weiteren Assistenzsystemen von Tesla-Autos. Tesla ließ demnach Anfragen zu der laufenden Untersuchung des KBA unbeantwortet.

Die mangelnde Sicherheit des Autopilot, vermarktet als „Full Self Driving“, ist schon seit Jahren Gegenstand negativer Berichterstattung über Tesla. Interne Dokumente hätten sogar aufgezeigt, dass sich Tesla der Probleme bewusst sei, sogar eigene Mitarbeiter seien von der Sicherheit des Systems nicht überzeugt.

Erst vor wenigen Tagen wurde Tesla zudem vom Landgericht Traunstein aufgrund des laut Gericht „mangelhaften“ Autopiloten abgewatscht. Das System sei nicht für „die gewöhnliche Verwendung geeignet“ und biete keine Funktionalität, „die ein Verbraucher eines Fahrzeugs dieser Preisklasse erwarten kann“, wie ebenfalls das Handelsblatt berichtet hat. Auch hier waren Phantombremsungen der Ausgangspunkt, ein Tesla-Käufer hatte den Autohersteller aufgrund des nicht ordnungsgemäß funktionierenden Systems verklagt.

Test „aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchführbar“

Es ist dem Bericht zufolge das erste öffentlich bekannte Urteil in Deutschland, das die Phantombremsungen bestätigt. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter, der im vergangenen Sommer mehrere Hundert Kilometer mit dem Tesla des Klägers vorrangig auf Autobahnen unterwegs war, brach die Tests nach mehreren Phantombremsungen nach gut 700 Kilometern sogar ab, „um sich nicht weiter zu gefährden“, so das Landgericht.

Der Ingenieur notierte in seinem Gutachten, aus dem das Handelsblatt zitiert, dass eine weitere Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum „aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchführbar“ sei. Das Fahrzeug, ein Model 3, habe beispielsweise bei 140 km/h auf der linken Spur einer dreispurigen Autobahn plötzlich auf 96 km/h abgebremst – ohne erkennbaren Anlass, so der Gutachter. Nachfolgende Fahrer:innen seien zu starken Ausweich- und Bremsmanövern gezwungen worden.

Tesla ließ auch Fragen zu dem Urteil unbeantwortet. Der Fall geht nun weiter an das Oberlandesgericht München. Wo man sicher auch mit großem Interesse darauf wartet, was das KBA in Sachen Phantombremsungen zu sagen hat.

Quelle: Handelsblatt – Kraftfahrt-Bundesamt untersucht Phantombremsungen / Handelsblatt – Autopilot laut Gericht nicht zur Nutzung geeignet / Teslaanwalt – Urteil Landgericht Traunstein Phantombremsungen

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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MMM:

Mag schon sein. Es geht auch gar nicht mehr, da man alle paar Sekunden am Lenkrad wackeln muss.
Aber schau dir doch mal auf YT, was Teslafahrer stellenweise mach(t)en, als das noch nicht der Fall war.

adson:

Phantombremsungen auf gerader Landstraße ohne erkennbaren Grund in den letzten 5Jahren ca. 2x im Jahr z.T. sogar bei langsamen 70-80km/h! Bei bremsenden Fahrzeugen auf der rechts abbiegenden Spur, regelmäßig.

Pättken Schnüver:

KBA Erhält von Tesla keine Antwort…..
Wenn Tesla zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgibt, sollte für entsprechendes Modell die Strassenzulassung in D widerrufen werden. Ich glaube die Antwort wird persönlich aus den Staaten gebracht.

Silverbeard:

Zum Foto des Artikels ist zu sagen, das es ein völlig falsche Bild zeichnet. Bei keinem Tesla, egal welche Stufe der Fahrassistenzen gekauft wurde, darf man während dem Fahren lesen.

Tea Jay:

Also da sind so einige Schwächen in dem Artikel:
1. Der Autopilot wird nicht als FSD vermarktet. Das sind separate Systeme. Es gibt „Autopilot“ , „Enhanced Autopilot“ und „Full Self Driving (supervised).
2. Alles sind Assistenzsysteme, wo weiterhin der Fahrer die Verantwortung hat.
3. Bei bereits abgeschlossenen Ermittlungen zu Unfällen, waren immer die jeweiligen Fahrer Schuld. Oft waren die Assistenzsysteme nichtmal aktiv. Stichwort: Schutzbehauptung.

Bei mir funktioniert der Autopilot sehr gut und ich fahre deshalb täglich ca 80% meiner Pendelstrecke damit. (35.000km im Jahr)
Phantombremsungen hatte ich auch schon, aber sehr selten und eher nicht gefährlich. Zudem sind sie mit jedem Software-Update weniger geworden.

Vielleicht hatte ja das spezifische Fahrzeug des Klägers ein Problem und es liegt nicht an der Software generell?

PowerPeter:

Spar dir die Mühe. Peter (bzw. Ben,wie er sich woanders nennt) ist einer der letzten übrig gebliebenen Tesla-Ultra-Trolle, der auf jede Kritik an Tesla mit einem sinnfreien „Aber bei VW…“ reagiert. Was überhaupt eine Phantombremsung ist, versteht er auch nicht.

Talis:

[Edit: Kommentar gelöscht, bitte unsere Netiquette beachten, danke / Die Redaktion]

Gastschreiber:

Ich war bei den beiden Situationen nicht dabei, aber gerade die zweite Situation ist m.E. keine Phantombremsung, da sensorisch das entgegenkommende Fahrzeug und die prodnostizierte Route davon, ein Bremsmanöver sinnvoll erscheinen lässt.
Der erste Fall kann keine Landstraße gewesen sein, das müsste eine Kraftfahrtstraße sein. Aber ja, kommt wohl vor, dass Verläufen nicht gefolgt wird. Tesla ist hier, nach meiner Erfahrung auf einem Niveau, das ca. 10 Jahre zurückliegt. Null vorausschauende Fahrweise, optisch in die Kurve stechend, hart anbremsen und dann vorsichtig im Zickzack die Kurve nehmen oder Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass sich das Auto die Kurve traut. Beides Erlebnisse der letzten Fahrt mit einem aktuellen Tesla auf Strecken die ein alter Audi entspannt abfährt.
Ebenso, schöne Straße, hell ausgeleuchtet, ich bin alleine auf weiter Strecke, rumms, Bremse rein, 200m weiter, rumms, Bremse rein. das ist für mich eine echte Phantombremse. Auf Straßen ohne Mittelspur interpretiert Tesla auch gerne normalen, entgegenkommenden Verkehr als bremsrelevant.

Ein Hintergrund, warum m.E. der Abstandstempomat und die Beta-SW Lane-Assist nicht gut funktionieren, Tesla hat kein Interesse diese Software weiterzuentwickeln, es gibt ja FSD, nur eben hierzulande nicht :) was wohl auch ganz gut ist. Da hierzulande beim vollautonomen Fahren die Insassen nicht für Verkehrsverstöße der Schäden haften, dürfte das eine große Hürde sein, da Schadenssummen sehr hoch werden können.

Peter:

Danke das du die typischen fehker der MEB Fahrzeuge mit den ersten 2 Sätzen treffend erklärst, also warum sind die Fshrzeuge nun nich auf der Straße ?
Mein Tesla bremst nicht vorm City und Moseltunnel der letzte ID.5 und 7 aber schon.

Goofy:

Das Problem ist, dass Teslas schon auf gerader Strecke bei entgegenkommendem LKW eine Phantombremsung machen. Auch bei Unterführungen / Schatten auf der Fahrbahn. Klar ist kein Lenkassistent fehlerfrei und auch mein Toyota schafft nicht jede schärfere Kurve; wenigstens ist das Verhalten und Fehlerpotential bei VW / Toyota wirklich gut vorhersehbar.
Also LKW und Kurven auf einer Landstraße sind natürlich für jedes System in Europa ein Horrorszenario.. das ist überhaupt nicht verwunderlich…

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