2025 Förderung für E-Autos wohl nur indirekt und gewerblich

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Daniel Krenzer
Daniel Krenzer
  —  Lesedauer 2 min

Nachdem im vergangenen Dezember die Prämie für Elektroautos jäh gestoppt wurde, bahnt sich für 2025 eine „neue“ Subvention der Elektromobilität an. So ist im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das kommende Jahr offenbar eine Sonderabschreibung für Elektroautos vorgesehen, berichtet Electrive. Demnach sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Es gibt eine Sonderabschreibung für E-Mobile. Die auf einen Impuls wartende Automobilindustrie kriegt durch unsere Beschlüsse nochmal einen Push. Das kann das Klima gut gebrauchen, das kann die deutsche Automobilindustrie gut gebrauchen.“

Mehr Details gebe es dazu bisher nicht, außer dass diese Sonderabschreibungen für Unternehmen und Selbstständige nutzbar sein sollen. Eine Förderung von privaten Elektroauto-Anschaffungen ist demnach offenbar nicht vorgesehen. Bei Sonderabschreibungen können in Deutschland in der Regel 20 oder auch mehr Prozent der anfallenden Kosten abgeschrieben werden. Um diesen Betrag kann also der zu versteuernde Gewinn reduziert werden.

Eine kleine und vereinfachte Beispielrechnung: Ein Selbstständiger als Einzelunternehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent erwirbt ein dienstlich genutztes Elektroauto im Wert von 50.000 Euro. 20 Prozent des Anschaffungspreises kann er als Sonderausgaben abschreiben, das entspricht 10.000 Euro über den kompletten Abschreibungszeitraum. Im besten Fall wäre das Fahrzeug also aufgrund der geringeren Steuerlast am Ende 4200 Euro günstiger. Bei 50 Prozent Sonderabschreibung wären es immerhin schon 10.500 Euro – und entsprechend weniger bei nicht so gut verdienenden Selbstständigen mit niedrigerem Steuersatz.

Electrive ordnet dies entsprechend ein: „Ist diese Abschreibungsmöglichkeit nun ein relevanter Hebel für die Elektromobilität? Wohl eher nicht. Sie kann bei der Entscheidung für oder gegen elektrische Fahrzeuge im Fuhrpark natürlich eine Rolle spielen. Die Wirkung dürfte in der Praxis aber eher begrenzt sein.“ Zudem erinnert das Fachmedium daran, dass bereits im Wachstumschancengesetz ähnliche Abschreibungen möglich waren, diese aber Ende 2024 auslaufen sollen. Es sieht also lediglich nach einer Verlängerung unter etwas veränderten Rahmenbedingungen aus. Der konkrete technische Umsetzungsrahmen dieser und weiterer Inhalte des Haushaltsentwurfes soll bis zum 17. Juli ausgearbeitet werden.

Quelle: Electrive – „Haushalt 2025: Regierung fördert E-Autos wohl per Sonderabschreibung“

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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Pedro G.:

Das einzige was wirkungsvoll ist eine Umsatzsteuer Staffelung !
Bis 25 000 € bei 5 %
Bis 35 000 € bei 10 %
Bis 45 000 € bei 15 %
Für vollelektische Fahrzeuge aus europäischen Produktion !
Da hätte jeder was davon auch das Klima.

Philipp:

Und steigert die Steuerbelastung in der Zukunft, weil man dann weniger Abschreibungen hat => Linke-Tasche-Rechte-Tasche. Vorausgesetzt es wird dann auch Gewinn gemacht, aber auch dann gäbe es den Verlustvortrag in die Zukunft.
Da die Steuer für Unternehmen nicht progressiv verläuft, kann man die Steuer nicht senken. Das ist einfach falsch.

Man hat im Grunde nur ein „zinsloses Steuerdarlehen“.

Niklas Maurus:

Auch eine schneller Abschreibung ist eine Steuerersparnis in dem Jahr der schnelleren Abschreibung, denn sie senkt die Steuerlast auf dem Gewinn. Voraussetzung ist das sie Gewinn machen.

Philipp:

„Im besten Fall wäre das Fahrzeug also aufgrund der geringeren Steuerlast am Ende 4200 Euro günstiger. “

Hier wird der Eindruck vermittelt, man bekäme irgendeine zusätzliche Steuergutschrift oder Geldersparnis. Das ist NICHT so. Das Auto wird NICHT günstiger.

Eine unterschiedliche Abschreibung hat nur zur Folge, dass man früher mehr Abschreiben darf, nicht dass es insgesamt mehr wird, weil die Sonderabschreibung von der verbleibenden Abschreibung abgezogen wird. Man zahlt also später wieder mehr Steuern.

Je nach Gewinnsituation kann das unterm Strich sicher noch eine Steuerersparnis bedeuten (wenn man dieses Jahr Gewinne hat, in Zukunft aber keine erwartet, warum auch immer). Generell ist das aber nicht der Fall und der Unterschied ist damit nur die Differenz der Steuer heute zur erwarteten Steuer später plus Kapitalzinsen.

Wirklich steuersparend ist immer noch der reduzierte geldwerte Vorteil, der je nach Einkommensituation und Fahrzeugkosten zwischen 4000€ und über 10000€ echte Steuerersparnis für den eh schon Gutverdienenden ist. Schade für alle die keinen Firmenwagen fahren dürfen…

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