Klingbeils Steueranreiz am ID.7 erklärt: 7941 Euro mehr Cash

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Sandra Krafft

Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 3 min

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will die deutsche Wirtschaft mit einem umfassenden Steuergesetz stärken, wie unter anderem Deutschlandfunk berichtet. Bereits diese Woche am Mittwoch könnte sein neues Vorhaben im Kabinett beraten werden. Ziel ist es, Unternehmen spürbar zu entlasten und Investitionen zu fördern. Dazu gehört auch, dass gewerblich genutzte Elektroautos künftig steuerlich deutlich günstiger behandelt werden. Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Er sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von fast 46 Milliarden Euro bis 2029 vor. Diese Summe würde sich auf den Bundeshaushalt auswirken, soll jedoch in erster Linie den Unternehmen zugutekommen.

Ein zentrales Element ist der sogenannte Investitions-Booster. Dieser erlaubt es Firmen, drei Jahre lang bewegliche Wirtschaftsgüter zu maximal 30 Prozent steuerlich geltend zu machen. Das soll von 2025 bis Ende 2027 gelten. Nach Ablauf dieser Regelung ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer geplant. Der Satz liegt derzeit bei 15 Prozent, soll aber bis 2032 auf 10 Prozent fallen. Damit will die Regierung langfristige Anreize schaffen. Auch Gewinne, die im Betrieb verbleiben, sollen steuerlich bevorzugt werden. Wer auf Ausschüttungen verzichtet, soll weniger Steuern zahlen müssen. Das stärkt die Investitionskraft kleiner und mittlerer Unternehmen ebenso wie großer Konzerne. Ergänzend soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden. Betriebe, die in Entwicklung und Innovation investieren, könnten so stärker profitieren.

Besonderes Augenmerk gilt der Elektromobilität. Firmen, die ein neues reines Elektroauto anschaffen, sollen diese Investition schneller abschreiben dürfen. Im Jahr des Kaufs könnten demnach 75 Prozent der Nettokosten steuerlich berücksichtigt werden. Im Folgejahr wären es noch 10 Prozent. In den darauffolgenden Jahren sinkt der Satz stufenweise: fünf Prozent in Jahr zwei und drei, dann drei und zwei Prozent im vierten und fünften Jahr. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt. Sie soll für alle reinen E-Autos gelten, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden. Damit möchte der Staat Anreize setzen, um den Umstieg auf elektrische Antriebe auch im gewerblichen Bereich zu beschleunigen.

Wie sich das konkret auswirken kann, zeigt ein Beispiel am einen der beliebtesten E-Autos in Firmenflotten: Ein VW ID.7 Pro kostet in der Grundausstattung rund 53.995 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Nettopreis liegt bei etwa 45.370 Euro. Wird dieses Auto angeschafft, lassen sich nach dem neuen Modell im ersten Jahr rund 10.210 Euro steuerlich absetzen. Nach bisherigem Recht waren es nur 2269 Euro. Der Unterschied beträgt 7941 Euro – ein deutlicher Vorteil für die Liquidität des Unternehmens.

Wichtig ist dabei: Der Gesamtbetrag, der über sechs Jahre abgeschrieben wird, bleibt gleich. Die Kosten ändern sich nicht. Es geht um die Verlagerung der Steuerersparnis in das erste Jahr. Das kann helfen, Investitionen schneller zu tätigen oder Finanzierungen leichter zu gestalten. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien. Anschließend muss er noch Bundestag und Bundesrat passieren. Sollte es keine größeren Einwände geben, könnte das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Wirtschaft soll damit Planungssicherheit erhalten und der Standort Deutschland an Attraktivität gewinnen.

Quelle: Manager-Magazin – Finanzminister will Firmen um bis zu 46 Milliarden Euro entlasten / Deutschlandfunk.de – Bundesregierung will Kaufanreiz für Elektroautos setzen

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.
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S. Hei:

Was bringt denn die Ratio BEV? Die Ratio bei Verbrennern ist größer. Das Einzige was man daraus ablesen kann, dass eine größere Hemmschschwelle bei gebrauchten BEV vorliegt.
Die höhere Abschreibung des Unternehmers bringt dem Kunden (möglicher Leasingnehmer) nichts. Die Kosten werden gleich bleiben.
Der Gebrauchtwagenmarkt für E-Auto entwickelt sich aktuell anders bzw. schleppender als bei Verbrennern.
Durch die höhere Abschreibung wird sich sehr wahrscheinlich wenig daran ändern.

Andere Maßnahmen wären sinnvoller, würden aber dem Staat/Steuerzahler u.a. Geld kosten. Darum hat man sich sicher für diese Art der „Förderung“ entschieden. Ich gehe aber davon aus, dass die große „Revolution“ auf dem E-Auto Markt ausbleiben wird, da per se keine wirklichen Änderungen sondern nur Verschiebungen geschaffen wurden.

Darum Quark-Sahne-Torte.

Pedro G.:

Für vollelektische Autos eine gestaffelte Umsatzsteuer
♧ bis 20.000 € wäre es 5%
♧ bis 25.000 € wäre es 7%
♧ bis 30.000 € wäre es 9%
♧ bis 35.000 € wäre es 11%
♧ bis 40.000 € wäre es 13%
♧ bis 45.000 € wäre es 15%
♧ bis 50.000 € wäre es 17%
Auch für Gebrauchte bis 2035 wäre eine gute Idee !
z.B.
Tesla gebraucht 20.000 €
Mit 5% Steuer ist 21.000 €
Jetzt wären es 23.800 €

Das wäre für Endverbraucher die richtige Entlastung !

Auch für die Kleinst/Microfahrzeuge die es jetzt schon gibt !

Alle Steuererleichterungen auf CO² Kraftstoffe streichen !

Der Erfolg für E-Autos ist auch vom Ladepreis abhängig!
▪︎ AC bis 30 kW um 20 Cent pro kWh
▪︎ DC bis 70 kW um 30 Cent pro kWh
▪︎ DC bis 130 kW um 40 Cent pro kWh
▪︎ DC bis 200 kW um 50 Cent pro kWh
▪︎ HPC ab 200 kW um 60 Cent pro kWh
Alls Ausgangs Preiß mit max 10 Cent mehr wäre Hilfreich

Egon_meier:

Ob Leasing oder Kauf besser ist entscheidet der unternehmerische Einzellfall.

Die Unternehmen, die ich so kenne, kaufen alle weil Leasing für sie zu teuer wäre.

Für Leasing einen steuerlichen Vorteil zu ermitteln ist MIlchmädchenrechnung.

Egon_meier:

„Also mal ganz ehrlich. Mich interessiert absolut 0 wie sich die Ratio Gebraucht-BEV zu NEU-BEV verhält.“

Nett, dass sie ehrlich sind. Hätte ich nicht vermutet … (das war jetzt Ironie)

Es geht doch letzlich um die Förderung der Elektromobilität. Der Bestand wird sich nur ändern wenn der Neuverkauf von BEV zunimmt.
Der allergrößte Teil der Bestands-PKW ist in privater Hand und privat gekauft. der allergrößte Teil der Neuzulassungen ist gewerblich (Flottenfahrzeuge)
„In Deutschland wurden im Jahr 2024 etwa 67,5% der neu zugelassenen Pkw gewerblich genutzt. Das bedeutet, dass ein großer Teil der Neuzulassungen auf Unternehmen, Selbstständige und andere gewerbliche Halter entfällt. Im Jahr 2024 wurden somit rund 1,9 Millionen Pkw gewerblich zugelassen, laut Kraftfahrt-Bundesamt. “ (Auch KI)

Wenn ich also den Privatbestand in Richtung BEV stärken will muss das über den Neuverkauf und damit vorrangig über den Flottenbestand gehen.

„Laut KI waren zum 01.06.25 ca 88% der Pkw privat zugelassen. Wenn man das Ziel verfolgt, mehr E-Mobilität zu fördern, dann sollte man auch an den richtigen Stellschrauben drehen. “
Und damit ist die geplante Maßnahme genau richtig!!!!!
Und ich bin kein Sozialdemokrat .. bei besten Willen nicht.

Dominik:

Ist Leasing an der Stelle nicht die bessere Wahl? Steuerlich doch bestimmt?! Und die große zu investierende Gesamtsumme für das Auto verbleibt im Unternehmen und könnte dort sinnvoller verwendet werden.

S. Hei:

Also mal ganz ehrlich. Mich interessiert absolut 0 wie sich die Ratio Gebraucht-BEV zu NEU-BEV verhält. Vergleich diese mal mit Gebraucht-Verbrenner zu NEU-Verbrenner. Man kann feststellen, dass wesentlich mehr gebrauchte Verbrenner gekauft werden, während die Ratio bei den BEV „fast“ die Waage hält.

Ich zitiere dena-Monitoringbericht | Neuzulassungen von Pkw mit elektrischen Antrieben 2024 7
„Während Privatpersonen durch den Wegfall des Umweltbonus ein zentrales Anreizinstrument für den Kauf
neuer batterieelektrischer Pkw verloren haben, blieben die Rahmenbedingungen für gewerbliche Nutzerin-
nen und Nutzer im vergangenen Jahr weitgehend unverändert. Dies führte zu einem vergleichsweise geringe-
ren Rückgang in diesem Segment.“

Laut Daten des Kraftfahrtbundesamtes sind die Verkäufe von E-Autos eingebrochen. Insbesodere den privaten Sektor hat es erwischt.
Da kann man noch 100 weitere nextmove Videos gucken… es wird an der Sache nichts ändern.

Die Einschätzung von dena kann man nur zustimmen. Unternehmen haben bereits genügend Vorteile beim Erwerb von E-Autos.
Um es Ihnen letztmalig zu verdeutlichen, da Sie offenbar „vorurteilsbelastet“ sind… Ich halte Abstand von den zusätzlichen Förderungen für Unternehmen. Man sollte sich auf dem privaten Sektor fokussieren und die „alten Stinker“ rausziehen. Es macht mehr Sinn einen 15 Jahre alten Verbrenner rauszuziehen.

Zu Ihren letzten Absatz… Ich könnte fast verzweifeln… Die Nachricht von Herrn Henßler befasst sich mit den Ideen der neuen BuRe zum Thema Förderung von E-Autos durch steuerliche Vergünstigungen. Mein Kommentar sollte einen Auszug der bereits exisitierenden steuerlichen Vorteile darstellen. Letztendlich wollte ich Kritik an der Sache ausüben. Offenbar ist es Ihnen entgangen, da Sie sich scheinbar gerne auf Nebenkriegsschauplätze aufhalten.

Egon_meier:

klar bestehen Hemmschwellen aber die 88 % sind eben der Bestand aus 20 Jahren und die sagen NICHTS über die aktuellen -Gebraucht-BEV-Transaktionen und da ist eben eindeutig, dass Privatleute immer mehr Gebrauchte als Neue kaufen.
Das liegt ab der allmählich abnehmenden Hemmschwelle.

Das haben sie nicht verstanden.

Und was soll ich zu dem tendenziellen Getexte über die angebliche Über-Förderung der Unternehmen sagen ..?
Mit solchen solchen Äußerungen zeigen sie nur, dass sie ziemlich vorurteilsbelastet sind.

Egon_meier:

“ bliebe also eine positive Bilanz von 7.200€.“

Nein – garantiert nicht.
Die Fa hat 60.000 Für den Wagen bezahlt aber nur 42.000 beim Verkauf bekommen.
Das sind 18.000 Euro Miese.

Negative Bilanz von mehr als 10.000 Euro.

Deine Rechnung ist typisch für AfA- und Steuerspar-Möchtegern-Strategen.

S. Hei:

Offenbar verstehen Sie es ebenfalls nicht. Es besteht eine große Hemmschwelle bei gebrauchten E-Fahrzeugen. Diese Meinung ist leider zum großen Teil vorhanden. Die 88% sagen sehr viel aus, da dort das größte Potenzial liegt. Des Weiteren greifen Sie sich ausschließlich nur einen kleinen Teil meiner Aussage raus. Den übrigen steuerlichen Teil vergessen Sie. Cherrypicking at its finest. So führt man typische Scheindebatten.

Daniel Radtke:

Ich glaube nicht, dass viele es lukrativ finden, für ein 60.000 Euro (netto) Auto über einen Zeitraum von 12 Monaten 18.000 Euro auszugeben. Selbst mit der Steuerersparnis aus deinem Beispiel eingerechnet wären es 10.800 Euro oder 900 Euro pro Monat. Da kann das Unternehmen auch ein Auto für 1.500 Euro (netto) pro Monat mieten/leasen und kommt mit der Steuerersparnis durch den Steuersatz von 40% auch auf 900 Euro tatsächliche Belastung. Aber wer bezahlt schon eine Leasingrate von 1.500 netto für ein 60k Auto?

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