Wie du bereits weißt, können alle Elektroautfahrer:innen die eigene Quote ihres Elektroautos geltend machen und werden anschließend für das umweltfreundliche Verhalten mit einer Prämie belohnt. Hierzu empfehlen wir unseren THG-Quoten-Vergleich für Elektroautos.
Doch nicht nur das Elektroauto lässt einen Geld verdienen. Mit der Wallbox THG-Quote erhält man nun auch Geld, wenn man die eigene Ladesäule in öffentlich zugänglich macht. Hierfür muss dieser Strom über einen Drittanbieter in den CO2-Handel eingebracht werden.
Im ersten Schritt muss es sich bei der eigenen Wallbox um einen Ladepunkt handeln, der für jedermann zugänglich ist. Die Ladesäule sollte daher zunächst installiert und dann der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sodass diese ins offizielle Register aufgenommen werden kann.
Zur Beantragung der THG-Quote für Wallbox wird der genaue Standort und die offizielle Registrierungsnummer EVSE-ID benötigt. Ähnlich wie das eigene Auto kann man so auch die eigene Ladesäule über verschiedene Serviceprovider anmelden. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten, welche wir in unserer F.A.Q. erläutert haben und fortlaufend ergänzen.
Alles Wissenswerte und einen Überblick über die verschiedenen Ankäufer der THG Quote für Wallboxen haben wir für dich nachfolgend aufbereitet. Ebenso haben wir einen THG Quoten Vergleich für die eigene Ladesäule zusammengestellt, damit für dich ersichtlich wird, wo du am meisten Prämie für deine Wallbox-Quote bekommst. Die mögliche Prämie wurde an einem Verbrauch von 2.000 kWh/ Jahr errechnet.
Es gilt zu beachten, dass die Möglichkeit private Ladestationen für die THG-Wallbox-Prämie anzumelden nur im Graubereich geschieht. Vor allem, wenn man die eigene Ladestation nicht der Öffentlichkeit zum Laden anbietet. Dies sollte bei der eigenen Entscheidung, seine Wallbox anzumelden und über THG Quote zu vermarkten bedacht werden. Es gilt aufmerksamer denn je die AGBs der einzelnen Anbieter zu lesen! In diesem Zusammenhang der Verweis auf die Bundesnetzagentur, welche mittlerweile auf dem Registrierungsformular einen Hinweis vorgeschaltet, welcher auf die Beantragung der THG-Quote für öffentliche Ladestationen eingeht.
Wer eine Wallbox für sein E-Auto oder einen Plug-In-Hybriden (PHEV) hat, kann mit der THG-Quote für Ladesäulen bares Geld verdienen. Dabei richtet sich das Angebot vornehmlich an Unternehmen und Kommunen, welche ihre Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich machen. Privatleute profitieren Anfang/ Mitte August 2022 von unpräzisen Regeln zur öffentlichen Zugänglichkeit. Derzeit steht bei verschiedenen Anbieter zum THG-Quotenverkauf die Funktion “nur” für Unternehmen zur Verfügung. Soll ab 01. September aber auch Privatpersonen zugänglich gemacht werden.
Ursprünglich war das Modell der THG-Quotenbeteiligung für die Betreiber öffentlicher Ladesäulen gedacht. Nun wird es auf private Personen ausgeweitet. Allerdings müssen private Interessenten dabei die Bestimmungen der Ladesäulenverordnung (LSV) einhalten. Ein wichtiger Punkt dieser Verordnung ist, dass die Ladestelle frei zugänglich sein muss. Wobei hier mit entsprechenden Nachschärfungen zu rechnen ist.
Welchen Ursprung der geladene Strom ist, spielt bei der Berechnung keine Rolle. Die Abrechnung mit den Elektroautohaltern übernehmen darauf spezialisierte Unternehmen, welche wir auf unserer THG Quote Wallbox-Übersicht entsprechend aktualisieren. Gängige Fragen haben wir in unserer F.A.Q. beantwortet.
Anbieter | Prämie | Bemerkung |
---|---|---|
CO2.auto* | 200 € | 0,10 Euro / kWh |
Elektrovorteil* | 210 € | 0,105 Euro / kWh |
EMOVY*E | 250 € | 0,125 Euro / kWh |
Geld für E-Auto* | 100 € | 0,05 Euro / kWh |
Klima-Quote* | 190 € | 0,095 Euro / kWh |
The Quota House* | 260 € | 0,13 Euro / kWh |
WirkaufendeinZertifikat* | 190 € | 0,095 Euro / kWh |
WirkaufendeineTHG* | 244 € | 0,122 Euro / kWh |
2OCean.de* | 190 € | 0,095 Euro / kWh |
Bei der Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – handelt es sich um ein Klimaschutzinstrument, welches dazu beitragen soll den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Durch die THG-Quote werden Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Halten die Unternehmen diese Quote nicht ein wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig.
Grundlage für den Handel ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken.
Egal ob privat oder gewerblich, kann jeder Wallbox-Besitzer bei der THG-Quote mitmachen. Grundvoraussetzung ist, dass deine Wallbox als Ladesäule bei der Bundesnetzagentur registriert ist. Zudem muss die Ladesäulenverordnung erfüllt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Ladesäule für Dritte öffentlich zugänglich ist, dann ist die Wallbox „öffentlich“, unabhängig ob privater oder gewerblicher Nutzer.
Die Grundvoraussetzung ist, dass deine Wallbox als Ladesäule bei der Bundesnetzagentur registriert wird (Hier geht es zum Online-Anmeldeformular).
Du erhältst von der Bundesnetzagentur im Anschluss eine Betreibernummer. Ohne diese Betreibernummer kann deine Wallbox nicht zertifiziert werden.
Dies bedeutet, dass es eine theoretische Nutzungsmöglichkeit der Ladesäule für Dritte gibt. Dabei gilt anzumerken, dass eine Verpflichtung, dass die Ladesäule tatsächlich auch durch Dritte genutzt wird, nicht besteht.
Ein Ladesäule muss von Dritten nutzbar sein. Eine Wallbox ist beispielsweise öffentlich zugänglich, wenn sie sich auf einem Privatgrundstück befindet und der Zugang für jeden potenziellen Nutzer möglich ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass die Wallbox 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche nutzbar sein muss.
Die „Öffnung“ der privat genutzten Ladeeinrichtung für wenige Minuten am Tag erfüllt den Sinn und Zweck einer öffentlichen Ladeeinrichtung offenkundig nicht. Sie trägt nicht zur Befriedigung des Ladebedarfs der Öffentlichkeit bei und ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht mit der Ladesäulenverordnung vereinbar.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.
Dazu gehört unter anderem:
Hier gilt es zu unterscheiden: Eine Meldung als öffentliche Ladesäule heißt nicht, dass deine Daten zwangsweise veröffentlich werden müssen. Eine Veröffentlichung deiner Daten passiert nur mit deiner Einwilligung.
Eben dieser Veröffentlichung der Daten kannst du bei der Registrierung im Online-Anmeldeformular unter dem Punkt „Allgemeine Angaben“ widersprechen. Die Daten werden dann nur zur Auftragsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur genutzt und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht.
Somit werden deine Adresse oder sonstige Daten NICHT ins Netz gestellt und veröffentlicht.
Benötigst du nicht, du kannst deinen Strom auch ohne Gegenleistung unentgeltlich abgeben. Das ist die unkomplizierteste Variante, hierfür müssen dann auch keine weiteren Voraussetzungen geschaffen werden, die da beispielsweise wären: Anmeldung eines Gewerbes, Eichrechtskonformität, usw.
Damit eine Person von der THG-Prämie für Wallbox profitieren kann, muss diese als öffentlich zugänglich bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei dem Zuschuss 440 der KfW wird Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Die Förderung der Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen wird in diesem Programm für 1 Jahr ausgeschlossen. Eine bereits durch dieses Programm geförderte Wallbox muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt werden. Nach Ablauf dieses Jahres kann die Wallbox für einen anderen Zweck, zum Beispiel als öffentlich zugängliche Ladestation, genutzt werden.
Nein, du musst keine Nachweise über die abgegebenen Kilowattstunden Ladestrom im jeweiligen Zeitraum erbringen. Das Umweltbundesamt behält sich Stichproben vor, wenn Angaben nicht plausibel erscheinen und nicht in einem gewissen Zielkorridor liegen. Das System basiert also derzeit auf Vertrauen.
Der Ladezeitraum kann kürzer sein als ein Kalenderjahr und muss in der Vergangenheit liegen. Dir ist es möglich beliebig viele Ladezeiträume anzumelden. Jedoch dürfen sich die Ladezeiträume nicht überschneiden.
Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 20.02. des Folgejahres angemeldet werden. Üblicherweise werden das erste und zweite Halbjahr getrennt gemeldet, um frühzeitig von der Prämie zu profitieren.
In der oben aufgelisteten Tabelle findest du eine große Anzahl an lohnenden Anbietern, die deine THG-Quote verkaufen und eine THG-Prämie auszahlen.
Theoretisch ist dies möglich, sollte aber vermieden werden. Denn es besteht nur ein Quotenbezug pro Wallbox – zugeordnet über die Betreibernummer. Eine Doppelanmeldung wird beim Umweltbundesamt zurückgewiesen und verursacht Mehraufwand bei den THG-Plattformen.
Dies liegt daran, dass verschiedene Anbieter unterschiedliche Prämien je gemeldeter kWh zahlen. Einen Überblick darüber verschafft dir unsere Übersicht für THG-Quote bei Wallboxen.
Der Service der Anbieter ist für dich als Wallbox-Besitzer komplett kostenlos. Diese finanzieren sich durch eine anteilige Provision am Verkaufserlös, die bei der Auszahlung an dich bereits abgezogen wurde.
Es gilt zu beachten, dass die Möglichkeit private Ladestationen für die THG-Wallbox-Prämie anzumelden nur im Graubereich geschieht. Vor allem, wenn man die eigene Ladestation nicht der Öffentlichkeit zum Laden anbietet. Dies sollte bei der eigenen Entscheidung, seine Wallbox anzumelden und über THG Quote zu vermarkten bedacht werden. Es gilt aufmerksamer denn je die AGBs der einzelnen Anbieter zu lesen! In diesem Zusammenhang der Verweis auf die Bundesnetzagentur, welche mittlerweile auf dem Registrierungsformular einen Hinweis vorgeschaltet, welcher auf die Beantragung der THG-Quote für öffentliche Ladestationen eingeht.
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