Warum Wallboxen beim Netzbetreiber angemeldet werden sollten

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Michael Neißendorfer
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  —  Lesedauer 2 min

Eigentlich müssten Elektroauto-Besitzer, welche zu Hause eine Wallbox installiert haben, diese auch beim Netzbetreiber anmelden. Zahlen des regionalen Energieversorgers EWE im Nordwesten Deutschlands allerdings zeigen, dass nur ein Teil der Ladeeinrichtungen tatsächlich auch gemeldet wird. Ende Juni seien im EWE-Netzgebiet gut 14.000 private Ladepunkte registriert gewesen, wie das Portal Heise berichtet. Gleichzeitig allerdings habe die KfW über sein 900-Euro-Wallboxprogramm in eben jenem Netzgebiet Förderzusagen für 37.000 Ladeeinrichtungen abgegeben. Hinzu kommt eine unbestimmte Zahl an Wallboxen, die gar nicht gefördert wurden.

EWE appelliert deshalb an seine Kunden, der Pflicht zur Meldung von Ladestationen nachzukommen. Warum dies so wichtig ist, erklärte Markus Schirmer, Entwickler Energienetze bei EWE Netz, in einem Interview mit Heise. Bislang seien die Stromnetze im Niederspannungsbereich „hauptsächlich für haushaltstypische Lasten ausgelegt“. Mit Elektroautos und den ebenfalls boomenden Wärmepumpen kommen nun „viele sogenannte signifikante Lasten hinzu“, so Schirmer, also besonders stromhungrige Abnehmer.

Sind diese Abnehmer dem Netzbetreiber unbekannt, „drohen im schlimmsten Fall lokal Versorgungsunterbrechungen“, warnt Schirmer, da diese zusätzlichen Geräte „zu deutlich höheren, teils zeitgleichen Energiebedarfen“ führen könnten. „Insbesondere abends“, wenn Pendler nach Hause kommen und zur gleichen Zeit ihre E-Autos ans Netz hängen, so der Netzentwickler. Mit der Anmeldung ihrer Ladeeinrichtung können die Kundinnen und Kunden dazu beitragen, dass Netzbetreiber die Strombedarfe und Lastenschwerpunkte besser erkennen und einen möglicherweise notwendigen Netzausbau „effizient und kostengünstig planen“ können.

Schirmer wirbt in dem Interview für die Anmeldung von Wallboxen, diese erfolge „einfach, digital, kostenlos und dauert circa fünf bis zehn Minuten“. Ein Nein zur Wallbox von Seiten des Netzbetreibers brauchen Kund:innen nicht befürchten, sagt er, das könne er „nach heutigem Kenntnisstand ausschließen. Wir sind Netzbetreiber und eine unserer Aufgaben ist es, Anschlüsse herzustellen.“ Was er allerdings nicht ausschließen kann: Dass Aufwände wegen eventuellen Störungen und Netzausfällen an den Verursacher weiterberechnet werden, sollte „die Ursache auf nicht angemeldete Ladeeinrichtungen zurückzuführen sein“.

Für die Zukunft sollen im Smart Grid die Ladevorgänge von Elektroautos intelligent gesteuert werden können. Ein Vorhaben, an dem unzählige Unternehmen beteiligt sind. „Es ist politisch seit Langem in Diskussion, eine netzdienliche Steuerung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen – also Ladeeinrichtungen – gesetzlich zu regeln“, sagt Schirmer. Dies würde es erleichtern, „Ladeeinrichtungen möglichst schnell in die Stromnetze zu integrieren und die Netzentgelte der Kunden in der Höhe zu begrenzen“.

Quelle: Heise – Warum nicht angemeldete Elektroauto-Ladestationen zum Problem werden können

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Yoyo:

Ist die Wallbox bei Dir nicht 3-phasig mit 400 Volt angeschlossen?

Yoyo:

Der Installationbetrieb ist (meistens) bei der Anmeldung behilflich, aber verantwortlich ist der Betreiber der Wallbox. Der Wallbox-Betreiber = Anmelder bekommt auch die Rechnung über einen Baukostenzuschuss (also Beteiligung bei einer eventuellen Anschlussverstärlung). In meinem Fall ist das beim Netzbetreiber WESTNETZ so üblich.

steinpilz:

Es besteht also eine Anmeldepflicht. Hängen zu viele Verbraucher am Netz, regelt die Wallbox die Leistung runter. Hab ich selbst am 23.12. bei Weihnachtbeleuchtung und Gänse anbraten erlebt. Meine Wallbox gab nur noch 9kW bei so ca.205 Volt ab.

steinpilz:

Für die Förderung war die Meldung zwingend erforderlich.

Yoyo:

Seit dem 21. März 2019 ist im § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein wichtiger Punkt in Sachen Elektromobilität klar geregelt: Selbst private Betreiber müssen ihre Wallbox beim Netzbetreiber anmelden. Darüber hinaus besteht sogar eine Genehmigungspflicht für Wallboxen mit mehr als 12 kW Ladeleistung .

Es besteht also eine Anmeldepflicht und keine Anmeldeoption.

Markus V.:

Für die KFW 440 – Förderung ist doch zur Installation ein Elektrofachbetrieb zwingend nötig. Sollten diese Fachbetriebe die Ladestation dem Netzbetreiber nicht melden müssen? – War zumindest bei mir so.

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